Kinderschutz
1. Die Träger der nach diesem Gesetz geförderten Einrichtungen haben sicherzustellen, dass
a) deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
b) bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird,
c) die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird.
Insbesondere haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
2. Bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder bei Aufnahme eines Kindes in die Tagespflege haben die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen.
Die Nichtvorlage einer Bestätigung ist für die Förderung nach diesem Gesetz unschädlich.
Der Träger ist verpflichtet, schriftlich festzuhalten, ob vonseiten der Eltern ein derartiger Nachweis vorgelegt wurde.
Kooperationen
Wichtige Kooperationspartner unserer Einrichtung sind das Kinderhaus St. Martin und die Grundschule Langenpreising. Da wir in direkter Nachbarschaft zueinander sind, ist es uns als Einrichtung wichtig, einen guten Kontakt zu pflegen und gemeinsame Kooperationskalender zu führen.
Sowohl mit dem Kinderhaus St. Martin, als auch mit der Grundschule gibt es am Anfang eines Kindertagesstättenjahres ein Kooperationstreffen, um gemeinsame Veranstaltungen und Projekte zu planen.
Kooperation mit dem Kinderhaus St. Martin:
- gegenseitige Besuche der Gruppen
- gemeinsame Theaterveranstaltungen
- gemeinsame Gestaltung der Martins Feier
- Kooperationsturnen
- uvm.
Kooperation mit der Grundschule:
- Elternabend Schulreife
- Besuche der ersten Klassen im Kindergarten
- gegenseitige Besuche (Bilderbuchkino, Schnupperstunde i. d. Schule)
- Besuche der Lehrkraft in der Einrichtung