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„Basiskompetenzen fördern!“

Auf der Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans führen wir pädagogische Angebote und gezielte Aktivitäten zur Förderung der Basiskompetenzen gemäß Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP).

Dabei orientieren wir uns in erster Linie an den Kindern und ihren individuellen Stärken.  Welche Basiskompetenzen Ihrer Kinder am Tag oder in der Woche gefördert wurden, können Sie immer dem Wochenplan entnehmen, der in den Gruppen aushängt.

Vogel
Über Uns

   Pädagogische Angebote   

Gezielte Aktivitäten zur Förderung der Basiskompetenzen gemäß Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) durch:

Personale Kompetenzen

  • Selbstwertgefühl
  • Widerstandsfähigkeit
  • Autonomieerleben


Motivationale Kompetenzen

  • Selbstwirksamkeit
  • Selbstregulation
  • Neugier und individuelle Interessen


Kognitive Kompetenzen

  • Differenzierte Wahrnehmung
  • Kreativität
  • Denkfähigkeit


Physische Kompetenzen

  • Übernahme von Verantwortung
  • Grob- und Feinmotorik
  • Regulierung körperlicher Anspannung


Soziale Kompetenzen

  • Empathie
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktmanagement

Werte und Orientierungskompetenz

  • Werthaltungen
  • Achtung von Andersartigkeit
  • Solidarität


Verantwortungsübernahme

  • für das eigene Handeln
  • anderen Menschen gegenüber
  • für Umwelt und Natur


Demokratische Teilhabe

  • Grundkenntnisse über Staat und Gesellschaft
  • Einhalten von Regeln
  • Meinungsäußerung


Lernmethodische Kompetenzen

  • Methoden der Selbststeuerung
  • Lernen wie man lernt
  • Fähigkeiten zur Beobachtung

   Buchungszeiten   

Als Eltern steht Ihnen ein flexibles Buchungszeitensystem zur Verfügung.
Näheres zu den Buchungszeiten entnehmen Sie der Satzung. 

   Gebühren    

Die Gebühren richten sich nach den Buchungszeiten. Wählen Sie aus unserem flexiblen Buchungszeitensystem.

 

   Ferienregelung  

In einem Kindertagesstättenjahr (September – August) stehen der Einrichtung maximal 30 Schließtage zur Verfügung. Die Schließtage beziehen sich hauptsächlich auf die Schulferien und werden den Eltern nach Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat im September bekannt gegeben.

Unsere Schließtage teilen sich in der Regel wie folgt auf:

  • 2 Wochen Weihnachtsferien
  • 2 Tage Faschingsferien
  • 1 Woche Pfingstferien
  • 3 Wochen in den Sommerferien
  • kommen noch Brückentage, Betriebsausflug, Planungstag etc. hinzu

Zu den 30 Schließtagen an denen die Einrichtung komplett geschlossen ist, können noch max. 5 Teamtage dazukommen. An diesen Teamtagen finden Fortbildungen für das gesamte Personal statt, sogenannte Inhouse-Schulungen. Diese Teamtage sind gesetzlich verankert.

 

   Ferienbetreuung    

Die Ferienbetreuung bezieht sich auf die Schulferienzeiten. Unsere Einrichtung hat max. 30 Schließtage für Ferien zu Verfügung, an allen anderen Ferientagen wird eine Ferienbetreuung zu den regulären Öffnungszeiten angeboten.

Die Hortkinder haben in den Ferienbetreuungstagen die Möglichkeit, ab 7.15 Uhr zu buchen. Die Kernzeit ist von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Für die Ferienbetreuung der Hortkinder können zusätzliche Kosten anfallen, da mehr Betreuungszeit in Anspruch genommen werden kann.

   Kinderschutz    

1. Die Träger der nach diesem Gesetz geförderten Einrichtungen haben sicherzustellen, dass
a) deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,

b) bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird,

c) die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird.

Insbesondere haben die Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Fachkräfte bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

2. Bei der Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung oder bei Aufnahme eines Kindes in die Tagespflege haben die Eltern eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen.
Die Nichtvorlage einer Bestätigung ist für die Förderung nach diesem Gesetz unschädlich.
Der Träger ist verpflichtet, schriftlich festzuhalten, ob vonseiten der Eltern ein derartiger Nachweis vorgelegt wurde.

 

 Kooperationen   

Wichtige Kooperationspartner unserer Einrichtung sind das Kinderhaus St. Martin und die Grundschule Langenpreising. Da wir in direkter Nachbarschaft zueinander sind, ist es uns als Einrichtung wichtig, einen guten Kontakt zu pflegen und gemeinsame Kooperationskalender zu führen.

Sowohl mit dem Kinderhaus St. Martin, als auch mit der Grundschule gibt es am Anfang eines Kindertagesstättenjahres ein Kooperationstreffen, um gemeinsame Veranstaltungen und Projekte zu planen.

Kooperation mit dem Kinderhaus St. Martin:

  • gegenseitige Besuche der Gruppen
  • gemeinsame Theaterveranstaltungen
  •  gemeinsame Gestaltung der Martins Feier
  • Kooperationsturnen
  • uvm.

Kooperation mit der Grundschule:

  • Elternabend Schulreife
  • Besuche der ersten Klassen im Kindergarten
  • gegenseitige Besuche (Bilderbuchkino, Schnupperstunde i. d. Schule)
  • Besuche der Lehrkraft in der Einrichtung